Artikel des Monats
Reichsreform
Die Reichsreform war der im 15. und 16. Jahrhundert wiederholt unternommene Versuch, die Struktur und die Verfassungsordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation den Erfordernissen des frühmodernen Staats anzupassen und ihm eine einheitliche Regierung entweder unter ständischer oder kaiserlicher Vorherrschaft zu geben.
Anders als etwa den Königen Frankreichs oder Englands war es den römisch-deutschen Kaisern seit dem Hochmittelalter nicht gelungen, die wichtigsten Souveränitätsrechte des Staates in ihrer Hand zu vereinigen. Vielmehr waren das Recht zur Steuererhebung, die Hochgerichtsbarkeit, das Münzrecht, das Befestigungsrecht und viele weitere Regalien im Laufe der Zeit von ihnen auf die Reichsfürsten und Freien Reichsstädte übergegangen. Die allmähliche Herausbildung des frühmodernen Staates vollzog sich in Deutschland also nicht auf der Ebene des Reichs, sondern auf derjenigen der einzelnen Landesherrschaften.
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